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WALDPLAN

Die Forstwirtschaft in den Staatsforsten erfolgt auf der Grundlage der Forsteinrichtung in Form von 10-jährigen Betriebsplänen.

Sie werden für die Staatsforste durch spezialisierte Einrichtungen verfasst, u. a. durch Büro für Forsteinrichtung  und Forstvermessung (BULiGL). Die Betriebspläne der Forsteinrichtung erfordern öffentliche Umfragen und werden vom Umweltminister verabschiedet.